Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei AlpenFjord Manufacturing. Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch. Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Website und die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden und uns als Dienstleister. Durch die Nutzung unserer Website oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der AlpenFjord Manufacturing und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AlpenFjord Manufacturing ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Angebote von AlpenFjord Manufacturing sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn AlpenFjord Manufacturing eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die Lieferung bzw. Leistung tatsächlich erbracht wird.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Zölle und Versicherungen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist AlpenFjord Manufacturing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AlpenFjord Manufacturing unbestritten sind.
4. Lieferung und Leistung
4.1 Lieferfristen
Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt worden. Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden AlpenFjord Manufacturing von der Einhaltung vereinbarter Fristen und berechtigen zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag.
4.2 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers von AlpenFjord Manufacturing.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der AlpenFjord Manufacturing. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist dem Käufer gestattet. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) an AlpenFjord Manufacturing ab.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Gewährleistung
AlpenFjord Manufacturing gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen dem jeweils gültigen Stand der Technik entsprechen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
6.2 Haftung
Die Haftung von AlpenFjord Manufacturing für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck, Österreich.
8.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand der AGB: Januar 2024